Langenwetzendorf
Die Gemeindeverwaltung Langenwetzendorf informiert 

Auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz i.V.m. § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) sind alle Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen untersagt, einschließlich solcher unter freiem Himmel. Auch wenn die Verfügung mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft treten sollte, ist die derzeitige Entwicklung der Corona-Epidemie nicht abzusehen und erfordert mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verlängerung oder im schlimmsten Fall noch drastischere Maßnahmen. 

Aufgrund dessen möchte die Gemeindeverwaltung Langenwetzendorf darüber informieren, dass ALLE Oster-, Traditions-, Brauchtums- sowie Maifeuer bis auf Weiteres nicht genehmigt werden.  

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass ALLE für den 30. April 2020 geplanten Fackelumzüge für die Gemeinde Langenwetzendorf sowie für die Stadt Hohenleuben abgesagt werden. Auch findet der für den 1. Mai 2020 geplante „Tag der offenen Tür" der freiwilligen Feuerwehr Langenwetzendorf nicht statt. 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen weiterhin beste Gesundheit!