Langenwetzendorf



Die Gemeinde Langenwetzendorf informiert
über die Aussetzung der Zahlung von Kita-Gebühren

Liebe Eltern unserer Kindertageseinrichtungen,

das Thüringer Kabinett hat am 24.03.2020 beschlossen, die Elternbeiträge für Kindergärten für die Zeit der angeordneten Schließung zu übernehmen.

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen empfiehlt den Mitgliedsgemeinden, zunächst auf die Erhebung der Gebühren mit Wirkung vom 1. April 2020 für den Zeitraum der Schließung der Kindertageseinrichtungen zu verzichten.

Dieser Empfehlung kommt die Gemeinde Langenwetzendorf als Träger von Kindertageseinrichtungen nach.

Die Gebühren für den Monat März sind zur jeweils geltenden Fälligkeit (10.04.2020) zu entrichten.

Die Gebühren für den Monat April werden ausgesetzt.

!!! WICHTIG !!!

Wir bitten alle Eltern, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Gebühren für April zum Fälligkeitstermin (10.05.2020) nicht zu überweisen!

Laut Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Freistaates Thüringen vom 24.03.2020 gilt diese Entscheidung nicht für Eltern, die im Rahmen der Notbetreuung weiter Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Sofern durch den Freistaat Thüringen weitere Regelungen hierzu getroffen werden, werden wir diese unmittelbar bekanntgeben und umsetzen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen


Kai Dittmann
Bürgermeister