Langenwetzendorf
Information zur Verlegung
des Verwaltungssitzes der Gemeinde Langenwetzendorf


Im derzeitigen Verwaltungsgebäude der Gemeinde Langenwetzendorf, Platz der Freiheit 4, besteht seit Jahren die Notwendigkeit und gesetzliche Pflicht zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Deshalb wurden verschiedene Alternativen in den vergangenen Jahren geprüft. Eine Sanierung und der Erweiterungsbau der ehemaligen Parkgaststätte wurde auf Grund der zu hohen Kosten, schätzungsweise 500 - 600 T€, ausgeschlossen. Ein Neubau wäre mit ähnlichen Kosten verbunden gewesen. Ein barrierefreier Umbau des jetzigen Mietobjektes ist auf Grund der baulichen Situation ebenfalls nur mit einem hohen finanziellen Aufwand und technisch schwierig umsetzbar. Ein weiteres Problem des Gebäudes liegt darin, dass sich im Verwaltungsgebäude 4 Mietwohnungen befinden, die keine direkte Abgeschlossenheit zu den Verwaltungsbereichen haben. Hier bestehen Risiken ungehinderten Betretens und Probleme mit den Vorgaben des Datenschutzes. Weiterhin besteht seitens des Eigentümers die Notwendigkeit, Sanierungsmaßnahmen im Fußbodenbereich der Bereiche Allg. Verwaltung, Ordnungsamt, Sekretariat im Erdgeschoss auf Grund von Hausschwammbefalls durchzuführen. Das bedeutet, dass diese Verwaltungsbereiche ca. 6 Monate nicht nutzbar sind und für diese „Hauptbesucherbereiche" keine Ausweichquartiere vorhanden sind.

Aufmerksam auf das Gebäude im Gewerbegebiet Daßlitz wurde die Gemeinde im Rahmen einer Grundstückssuche für einen gewerblichen Investor, da alle gemeindlichen ehemals freien Gewerbegrundstücke nunmehr belegt sind und für neue Investitionen genutzt werden. Bei der Kaufverhandlung mit dem bisherigen Eigentümer wurde uns mitgeteilt, dass auf Grund der Neuausrichtung des Geschäftsfeldes des Unternehmens das Gebäude durch die gesunkenen Mitarbeiterzahl und der vorhandenen Gebäudegröße (ausgelegt für 22 Arbeitsplätze) als zu groß und damit unwirtschaftlich gesehen wird. 

Bei den folgenden Verhandlungen konnte ein Kaufpreis für die Gemeinde bestimmt werden, welcher als wirtschaftlich und angemessen gegenüber den anderen Alternativen gewertet wurde. Der jährliche Aufwand für Finanzierung und Betriebskosten bedeutet Einsparungen gegenüber der Nutzung der jetzigen angemieteten Räume im Gebäude (mit Berücksichtigung der notwendigen Umbauarbeiten). Die freie Gewerbefläche auf dem Grundstück von ca. 2.500 m² steht weiteren Nutzungen, ob gemeindlich oder privatgewerblich, zur Verfügung. Gleichzeitig befindet sich das Gebäude zentral in der Mitte unserer Gemeinde mit ihren 15 Ortsteilen. Mit der Verlegung des Verwaltungssitzes in das Objekt „Daßlitzer Kreuz 4" kann eine Barrierefreiheit für den Besucherverkehr aber auch für die Verwaltung ermöglicht werden. Das Gebäude ist sofort nutzbar. Mit einstimmigem Beschluss aller Gemeinderatsmitglieder wurde die Entscheidung zur Verlegung des Verwaltungssitzes gefasst. 

Als Umzugstermin wird August 2021 geplant.

Kai Dittmann 
Bürgermeister