Langenwetzendorf
Aufstallungspflicht für Geflügel ab dem 22. Dezember 2021

Das Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz hat heute (14.12.2021) eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen. Darin wird ab dem 22. Dezember 2021 eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Das heißt, dass alle Bestände ab diesem Tag in geschlossenen Ställen zu halten sind bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenberenzung bestehen muss. Gleichzeitig weist das Amt erneut darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Greiz verpflichtet sind, ihre Haltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.Begründet wird diese weitere Maßnahme zur Bekämpfung der Geflügelpest mit dem stetigen Ansteigen von Ausbruchsfällen in zurzeit elf Bundesländern sowie in Europa. Die Ausbrüche bei Hausvögeln  haben sich im November 2021 in Europa im Vergleich zum Vormonat verdoppelt und bei Wildvögeln mehr als vervierfacht.

Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung finden hier abrufbar bzw. im Amt in Zeulenroda-Triebes, Untere Höhlerreihe 4, zu den Geschäftszeiten und unter Einhaltung der geltenden Hygieneschutzregeln einsehbar.