Langenwetzendorf

Bekanntmachung 
zur Feststellung des zusätzlichen Gemeinderatsmitgliedes der Gemeinde Langenwetzendorf 

Aufgrund der Eingliederung der Gemeinde Kühdorf in die Gemeinde Langenwetzendorf wird gemäß § 9 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 7 Abs. 5 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 (ThürGNGG 2023) vom 07.12.2022 (GVBl. S. 475 ff.) der Gemeinderat der Gemeinde Langenwetzendorf für den Rest der gesetzlichen Amtszeit um ein Mitglied des Gemeinderats der aufgelösten Gemeinde Kühdorf erweitert. 

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Ralf Burkhardt stelle ich gemäß § 9 Abs. 5 Satz 4 ThürKO entsprechend dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl in der Gemeinde Kühdorf vom 26. Mai 2019 fest, dass Herr André Schröter, neues Mitglied des Gemeinderats Langenwetzendorf ist.  

Langenwetzendorf, 23.01.2023 


Dittmann
Bürgermeister