Langenwetzendorf

Schöffenwahl 2023

- Ehrenamtliche Schöffen gesucht -

Am 31.12.2023 enden die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Damit beginnt am 01. Januar 2024 bundeseinheitlich die neue 5-jährige Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen an den Amts- und Landgerichten.

Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu gesetzeskonformen Verhalten stärken. Sie bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Gerichtsverfahren ein und üben ihr Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Wenn Sie Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, richten Sie bitte Ihre formlose Bewerbung bis zum 21. April 2023 an die

Gemeindeverwaltung Langenwetzendorf
Ordnungsamt Herr Sengewald
Am Daßlitzer Kreuz 4
07957 Langenwetzendorf

oder gerne auch per E-Mail an: sengewald@langenwetzendorf.de. Weitere Informationen sowie die Aufnahmeerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter www.langenwetzendorf.de. Schicken Sie das ausgefüllte Original per Post an die oben stehende Adresse.

Neben den Erwachsenenschöffen, die in allgemeinen Strafsachen eingesetzt werden, werden auch Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht, welche die Richter in Jugendstrafsachen ehrenamtlich unterstützen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollten neben den allgemeinen Voraussetzungen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Langenwetzendorf.

Formulare / Informationen:

Informationsbroschüre

Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen)

Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Jugendschöffen)